Vergütungsfestsetzung

Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hanau

Das Amtsgericht Hanau hat zur Gebrüder Leupold Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2019, Aktenzeichen 70 IN 59/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 59/19
Registerbezug
Hanau, HRB 4221
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.11.2019
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

70 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Leupold
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Kautengewann 13, 63457 Hanau (AG
Hanau, HRB 4221), vertr. d.: 1. Holger Leupold, Konrad-Adenauer-Straße 20,
63450 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Michael Leupold, Friedrich-Ebert-Straße 52,
63543 Neuberg, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

€ Nettovergütung nach § 11 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Auslagen zuzüglich

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Gesamtbetrag

Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486
Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0, E-Mail:
info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de wird gestattet, den festgesetzten
Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 76.499,38 €

Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für
einen Verwalter zu, der auf 25 % festgesetzt wird.

Zuschläge wurden für die Betriebsfortführung gewährt.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450
Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 24.10.2019

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Verteilungsverzeichnis
  6. Aufhebung des Verfahrens
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme