Masseunzulänglichkeit

Friseurstudio Hair-Magic GmbH

Meckenheim

Das Amtsgericht Bonn hat zur Friseurstudio Hair-Magic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2024, Aktenzeichen 96 IN 138/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 138/23
Registerbezug
Bonn, HRB 13565
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.04.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
ist das Betreiben eines Damen- und Herren- Friseurladens sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim

ist am 18.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 23.04.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
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