Masseunzulänglichkeit
Friseurstudio Hair-Magic GmbH
Meckenheim
Das Amtsgericht Bonn hat zur Friseurstudio Hair-Magic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2024, Aktenzeichen 96 IN 138/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 138/23
- Registerbezug
- Bonn, HRB 13565
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist das Betreiben eines Damen- und Herren- Friseurladens sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim
ist am 18.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 23.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim
ist am 18.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 23.04.2024