Verteilungsverzeichnis
Friseurstudio Hair-Magic GmbH
Meckenheim
Das Amtsgericht Bonn hat zur Friseurstudio Hair-Magic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 96 IN 138/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 138/23
- Registerbezug
- Bonn, HRB 13565
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist das Betreiben eines Damen- und Herren- Friseurladens sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 127.093,45 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 31.353,38 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 05.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 127.093,45 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 31.353,38 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 05.05.2026