Forderungsprüfung
Friseurstudio Hair-Magic GmbH
Meckenheim
Das Amtsgericht Bonn hat zur Friseurstudio Hair-Magic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2025, Aktenzeichen 96 IN 138/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 138/23
- Registerbezug
- Bonn, HRB 13565
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist das Betreiben eines Damen- und Herren- Friseurladens sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 138/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 24.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13565 eingetragenen Friseurstudio Hair-Magic GmbH, Neuer Markt 46, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadi Wiens, Noldestr. 85, 53340 Meckenheim
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
96 IN 138/23
Amtsgericht Bonn, 24.02.2025