Aufhebung des Verfahrens
Fondzeka Kareen, Nghon-Ngho
Schriesheim
Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Fondzeka Kareen, Nghon-Ngho eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.05.2026, Aktenzeichen 9 IN 798/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 798/23
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 4937
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.05.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Treuhänder
- Jürgen Jerger
Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
Veröffentlichungstext
9 IN 798/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nghon-Ngho Fondzeka Kareen, geb. am 18.02.1976, c/o Kinyuy Fidelis, St.-Wolfgang Straße 23, 69198 Schriesheim, als Inhaberin der Eichhorn-Apotheke, Inhaberin Nghon-Ngho Fondzeka Kareen e. K., Heidelberger Str. 29, 64342 Seeheim-Jugenheim (AG Darmstadt, HRA 4937), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Zum Treuhänder/Zur Treuhänderin wird Rechtsanwalt Jürgen Jerger, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de bestimmt.
Die Abtretungsfrist beträgt längstens drei Jahre beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.02.2024.
Die pfändbaren Bezüge der Schuldnerin nach Maßgabe der Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2 InsO) gehen ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens auf den/die Treuhänder/in über.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.05.2026
Die Abtretungsfrist beträgt längstens drei Jahre beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.02.2024.
Die pfändbaren Bezüge der Schuldnerin nach Maßgabe der Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2 InsO) gehen ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens auf den/die Treuhänder/in über.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.05.2026