Aufhebung des Verfahrens

Automarkt im Odenwald GmbH

Lindenfels

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Automarkt im Odenwald GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 9 IN 322/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 322/20
Registerbezug
Darmstadt, HRB 40134
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
02.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1972
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen aller Art, der Handel und Vertrieb von Maschinen und technischem Gerät aller Art, Heißwasser-, Hochdruckreinigungsgeräte, Gartengeräten sowie Motorengeräten aller Art und die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen.

Veröffentlichungstext

9 IN 322/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automarkt im Odenwald GmbH, Im Erlengrund 1, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 40134), vertr. d.: 1. Friedrich Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), 2. Mark Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Verteilungsverzeichnis
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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