Sicherungsmaßnahme
Flötotto Systemmöbel GmbH
Rietberg
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Flötotto Systemmöbel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.03.2019, Aktenzeichen 43 IN 210/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 210/19
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB HRB 7107
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.03.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Norbert Küpper
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 210/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7107 eingetragenen
Flötotto Systemmöbel GmbH, Hauptstraße 70, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Flötotto, Zebraweg 31, 33335 Gütersloh
Geschäftszweig: Produktion und Handel mit Möbeln, insbesondere Systemmöbeln und
Einrichtungsgegenständen aller Art
ist am 19.03.2019, um 13:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper,
Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 210/19
Amtsgericht Bielefeld, 19.03.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7107 eingetragenen
Flötotto Systemmöbel GmbH, Hauptstraße 70, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Flötotto, Zebraweg 31, 33335 Gütersloh
Geschäftszweig: Produktion und Handel mit Möbeln, insbesondere Systemmöbeln und
Einrichtungsgegenständen aller Art
ist am 19.03.2019, um 13:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper,
Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 210/19
Amtsgericht Bielefeld, 19.03.2019