Sicherungsmaßnahme
Flötotto Systemmöbel GmbH
Rietberg
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Flötotto Systemmöbel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2019, Aktenzeichen 43 IN 210/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 210/19
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB HRB 7107
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.05.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 210/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7107 eingetragenen
Flötotto Systemmöbel GmbH, Hauptstraße 70, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Flötotto, Zebraweg 31, 33335 Gütersloh
Geschäftszweig: Produktion und Handel mit Möbeln, insbesondere Systemmöbeln und
Einrichtungsgegenständen aller Art
wird heute, am 22.05.2019, um 10:02 Uhr, zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper,
Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Das Recht zur Ausübung der Arbeitgeberbefugnisse einschließlich der
Ermächtigung, Freistellungen und Kündigungen auszusprechen und mit einem
vorhandenen Betriebsrat Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zu
führen, wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 19.03.2019 fort.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 210/19
Amtsgericht Bielefeld, 22.05.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7107 eingetragenen
Flötotto Systemmöbel GmbH, Hauptstraße 70, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Flötotto, Zebraweg 31, 33335 Gütersloh
Geschäftszweig: Produktion und Handel mit Möbeln, insbesondere Systemmöbeln und
Einrichtungsgegenständen aller Art
wird heute, am 22.05.2019, um 10:02 Uhr, zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper,
Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Das Recht zur Ausübung der Arbeitgeberbefugnisse einschließlich der
Ermächtigung, Freistellungen und Kündigungen auszusprechen und mit einem
vorhandenen Betriebsrat Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zu
führen, wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 19.03.2019 fort.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 210/19
Amtsgericht Bielefeld, 22.05.2019