Forderungsprüfung
Flötotto Systemmöbel GmbH
Rietberg
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Flötotto Systemmöbel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2021, Aktenzeichen 43 IN 210/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 210/19
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB HRB 7107
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.02.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 210/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7107 eingetragenen
Flötotto Systemmöbel GmbH, Hauptstraße 70, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Flötotto, Zebraweg 31, 33335 Gütersloh
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 18.03.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt.
43 IN 210/19
Amtsgericht Bielefeld, 10.02.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7107 eingetragenen
Flötotto Systemmöbel GmbH, Hauptstraße 70, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Flötotto, Zebraweg 31, 33335 Gütersloh
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 18.03.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt.
43 IN 210/19
Amtsgericht Bielefeld, 10.02.2021