Sicherungsmaßnahme
FCS Acquirer GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur FCS Acquirer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 810 IN 369/25 F-77-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 369/25 F-77-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 131534
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 07.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Christiane Patricia Herweg
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Fluorchemie- und Flusssäureprodukten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 369/25 F-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FCS Acquirer GmbH, c/o Herbert Smith Freehills LLP, Marienturm. Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131534), vertr. d.: Michael Korbik, (Geschäftsführer), ist am 31.03.2026 um 13:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.03.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.03.2026