Sicherungsmaßnahme

FCS Acquirer GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur FCS Acquirer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.04.2026, Aktenzeichen 810 IN 369/25 F-77-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 369/25 F-77-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 131534
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
09.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Fluorchemie- und Flusssäureprodukten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 369/25 F-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FCS Acquirer GmbH, c/o Herbert Smith Freehills LLP, Marienturm. Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131534), vertr. d.: Thomas Leypold, (Geschäftsführer), sind die Sicherungsmaßnahmen am 09.04.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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