Sicherungsmaßnahme

Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH

Dessau-Roßlau

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2021, Aktenzeichen 2 IN 36/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 36/21
Registerbezug
Stendal, HRB 21702
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
10.03.2021
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Henning Schorisch
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Führung eines Eiscafes/italienischen Restaurants, eines Kaffee-Shops sowie eines Eiskiosks.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 2 IN 36/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eiscafe
Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG
Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca (Geschäftsführer), 2. Gianni
Granzotto (Geschäftsführer), ist am 10.03.2021 gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Schorisch,
Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/678780, Fax: 0345/
6787810 bestellt worden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.03.2021

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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