Forderungsprüfung
HGN Elektro Elz GmbH
Coswig (Anhalt)
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur HGN Elektro Elz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 2 IN 147/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 147/17
- Registerbezug
- Stendal, HRB 10470
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 30.677,51 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Durchführung von Elektroinstallationen aller Art, Kundendienst und Antennenbau, Erbringung von Bauleistungen im Auftrag von Bauherren als Generalunternehmer, jedoch nur, soweit keine Genehmigungspflicht nach § 34 c GewO besteht, Vermietung/ Verpachtung von Immobilien, Hausverwaltung, Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Erbringung von Arbeiten als Fliesen-/ Platten-/ Mosaik-/ Parkettleger, Estric …
Veröffentlichungstext
2 IN 147/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGN Elektro Elz GmbH, Sernoer Winkel 6, 06868 Coswig (Anhalt), Büro: Köthener Straße 71, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 10470), vertr. d.: Eckhard Elz, Sernoer Winkel 6, 06868 Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.11.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 05.11.2026
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.11.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 05.11.2026