Abweisung mangels Masse
RAB Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Dessau-Roßlau OT Rodleben
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der RAB Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 2 IN 217/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 217/25
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16044
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verwaltung eigenen und fremden Vermögens
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
2 IN 217/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RAB Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Roßlauer Straße 75, 06861 Dessau-Roßlau OT Rodleben (AG Stendal, HRB 16044), vertr. d.: Frank Pospisil, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen sind aufgehoben worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 13.08.2026
Die Verfügungsbeschränkungen sind aufgehoben worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 13.08.2026