Schlusstermin

Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH

Dessau-Roßlau

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 36/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 36/21
Registerbezug
Stendal, HRB 21702
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Führung eines Eiscafes/italienischen Restaurants, eines Kaffee-Shops sowie eines Eiskiosks.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Schlusstermin

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

2 IN 36/21: In dem Insolvenzverfahren Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, 08.12.2026 um 10.45 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt. Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse

sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
sowie zur Anhörung der Beteiligten zur eventuellen Einstellung des Verfahrens
wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO.
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 62.937,06 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.

Zu berücksichtigen sind 199.097,83 EUR Insolvenzforderungen .
Forderungen gemäß §§ 38; 39 InsO können nicht bedient werden. Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus.
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die befristete Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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