Forderungsprüfung
EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 67b IN 143/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 143/26
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 166860
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen auch als persönlich haftende Gesellschafterin, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin der EBI Biostrom I GmbH & Co. KG.
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
67b IN 143/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 166860), vertr. d.: 1. Prof. Dr. Claudia Maria Leimkühler, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 05.11.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 05.11.2026