Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
DYGA GROUP GmbH
Germersheim
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur DYGA GROUP GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 3 IN 76/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 76/26
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, HRB 34025
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 IN 76/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DYGA GROUP GmbH, Hockenheimer Straße 6, 76726 Germersheim (AG Landau in der Pfalz, HRB 34025), vertr. d.: Blazej Piotr Dyga, 46-050 Kosorowice, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 12.10.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 12.10.2026