Aufhebung des Verfahrens
Dr. Bock Industries AG
Auetal
Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Dr. Bock Industries AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 47 IN 32/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 32/24
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 201194
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- AG
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
47 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bock Industries AG, Welle 23, 31749 Auetal (AG Stadthagen, HRB 201194), vertr. d.: Joachim Beer, Wuestener Weg 25, 32049 Herford, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 26.08.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 26.08.2026