Forderungsprüfung

Dr. Bock Industries AG

Auetal

Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Dr. Bock Industries AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 47 IN 32/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 32/24
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201194
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
27.08.2026
Rechtsform
AG
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

47 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bock Industries AG, Welle 23, 31749 Auetal (AG Stadthagen, HRB 201194), vertr. d.: Joachim Beer, Wuestener Weg 25, 32049 Herford, (Vorstand), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 16.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511-6262870, Fax: 0511-62628710, E-Mail: hannover@eckert.law schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.10.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bückeburg, 26.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme