Forderungsprüfung
DiaLine ambulanter Pflegedienst GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur DiaLine ambulanter Pflegedienst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.04.2023, Aktenzeichen 80 IN 790/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 790/18
- Registerbezug
- Bochum, HRB 16268
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 790/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der DiaLine ambulanter Pflegedienst GmbH, Coloniastr. 15, 44892 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryna Goldberg
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.05.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.
80 IN 790/18
Amtsgericht Bochum, 04.04.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der DiaLine ambulanter Pflegedienst GmbH, Coloniastr. 15, 44892 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryna Goldberg
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.05.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.
80 IN 790/18
Amtsgericht Bochum, 04.04.2023