Sicherungsmaßnahme
DiaLine ambulanter Pflegedienst GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur DiaLine ambulanter Pflegedienst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2018, Aktenzeichen 80 IN 790/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 790/18
- Registerbezug
- Bochum, HRB HRB 16268
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.12.2018
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dorothee Madsen
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 657/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der DiaLine ambulanter Pflegedienst GmbH, Coloniastr. 15, 44892 Bochum,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryna Goldberg
ist am 07.12.2018, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen,
Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 657/18
Amtsgericht Bochum, 07.12.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der DiaLine ambulanter Pflegedienst GmbH, Coloniastr. 15, 44892 Bochum,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryna Goldberg
ist am 07.12.2018, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen,
Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 657/18
Amtsgericht Bochum, 07.12.2018