Sicherungsmaßnahme

Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.04.2019, Aktenzeichen 909 IN 191/19 - 2 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
05.04.2019
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Justus von Buchwaldt

Veröffentlichungstext

909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH,
Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.:
Anna-Maria Fux, Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), ist
am 05.04.2019 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Schiffgraben 43,
30175 Hannover, Tel.: 0511 1233167-0, Fax: 0511 1233167-29, Internet:
www.bbl-law.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 05.04.2019

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Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme