Forderungsprüfung
Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.11.2024, Aktenzeichen 909 IN 191/19 - 2 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 191/19 - 2 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 7947
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 11.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux, Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 18.10.2024
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 18.10.2024