Insolvenzbekanntmachung

Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.01.2022, Aktenzeichen 909 IN 191/19 - 2 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 191/19 - 2 -
Registerbezug
Hannover, HRB 7947
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
19.01.2022
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

909 IN 191/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche R + S Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Weltausstellungsallee 19, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 7947), vertr. d.: Anna-Maria Fux, Ramlinger Stra. 21 b, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 31.01.2022, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (Schuldnerin gegen Sterthues, Landgericht Hildesheim 10 O 17/21)

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 18.01.2022

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme