Sicherungsmaßnahme
CTC North GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur CTC North GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2023, Aktenzeichen 67a IN 134/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 134/23
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 127071
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 05.05.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Morgen
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Medizin, insbesondere im UKE, die Durchführung von Studien auf dem Gebiet der Zulassung von neuen Medikamenten, Prüfung der Wirksamkeit und/oder Nebenwirkungen von Medikamenten, Medizinprodukten, Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Erbringung der Full-Service Phasen I CRO mit Anbindung an …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 134/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127071 eingetragenen CTC North GmbH, Martinistrasse 64, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Garo Armen
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Medizin, insbesondere im UKE, die Durchführung von Studien auf dem Gebiet der Zulassung von neuen Medikamenten, Prüfung der Wirksamkeit und/oder Nebenwirkungen von Medikamenten, Medizinprodukten, Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Erbringung der Full-Service Phasen I CRO mit Anbindung an einem Universitätsklinikum, der Phasen II bis IV CRO und SMO für nationale und internationale multizentrische Studien mit und ohne Forschungscharakter und der Monitoring-CRO für nationale und internationale multizentrische Studien.
ist am 05.05.2023, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 134/23
Amtsgericht Hamburg, 05.05.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127071 eingetragenen CTC North GmbH, Martinistrasse 64, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Garo Armen
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Medizin, insbesondere im UKE, die Durchführung von Studien auf dem Gebiet der Zulassung von neuen Medikamenten, Prüfung der Wirksamkeit und/oder Nebenwirkungen von Medikamenten, Medizinprodukten, Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Erbringung der Full-Service Phasen I CRO mit Anbindung an einem Universitätsklinikum, der Phasen II bis IV CRO und SMO für nationale und internationale multizentrische Studien mit und ohne Forschungscharakter und der Monitoring-CRO für nationale und internationale multizentrische Studien.
ist am 05.05.2023, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 134/23
Amtsgericht Hamburg, 05.05.2023