Insolvenzbekanntmachung

consmann UG (haftungsbeschränkt)

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur consmann UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.12.2019, Aktenzeichen 80 IN 397/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 397/19
Registerbezug
Bochum, HRB HRB 16722
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
13.12.2019
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
1 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Malerarbeiten und Leistungen im Bereich von Korrosionsschutz und sonstigen Anstrichen, sowie Wärme- und Kältedämmungsarbeiten und Isolierarbeiten, Trockenbau, Fliesenarbeiten, Betoninstandsetzung, dazu gehören auch Import- und Exportgeschäfte auf diesem Gebiet. Industrieservice für Unternehmen im In- und Ausland, besonders der Handel mit und die Lieferung und Wartu …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 397/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16722 eingetragenen consmann
UG (haftungsbeschränkt), Westring 25, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Aytac Sansar, Husemannstr. 26, 58452 Witten

wird der Beschluss vom 31.10.2019 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen
offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Termin ab dem die
Tabelle mit den Forderungen und den Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der
Insolvenzverwalterin zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum, Zimmer D.1.07 niedergelegt wird,
spätestens am 30.12.2019 ist (nicht 30.03.2020).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4
InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss
beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum,
Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder
zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Bochum, 12.12.2019

Amtsgericht

80 IN 397/19
Amtsgericht Bochum, 13.12.2019

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Forderungsprüfung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
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