Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

consmann UG (haftungsbeschränkt)

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur consmann UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2021, Aktenzeichen 80 IN 397/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 397/19
Registerbezug
Bochum, HRB HRB 16722
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.04.2021
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
1 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Malerarbeiten und Leistungen im Bereich von Korrosionsschutz und sonstigen Anstrichen, sowie Wärme- und Kältedämmungsarbeiten und Isolierarbeiten, Trockenbau, Fliesenarbeiten, Betoninstandsetzung, dazu gehören auch Import- und Exportgeschäfte auf diesem Gebiet. Industrieservice für Unternehmen im In- und Ausland, besonders der Handel mit und die Lieferung und Wartu …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 397/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16722 eingetragenen consmann
UG (haftungsbeschränkt), Westring 25, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Aytac Sansar, Husemannstr. 26, 58452 Witten

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungen

* der vorläufigen Insolvenzverwalterin und

* der ehemaligen Insolvenzverwalterin

sowie

* zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung
der vorläufigen Insolvenzverwalterin

bestimmt.

Die Durchführung der Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren
angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19.05.2021 im schriftlichen
Verfahren Stellung zu nehmen.

Die vorgenannten Schlussrechnungen und der Vergütungsantrag der vorläufigen
Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum,
Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 aus.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 397/19
Amtsgericht Bochum, 07.04.2021

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Forderungsprüfung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
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