Sicherungsmaßnahme
D & W emobility GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur D & W emobility GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 80 IN 986/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 986/26
- Registerbezug
- Bochum, HRB 15717
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dorothee Madsen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 986/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15717 eingetragenen D & W emobility GmbH, Dückerweg 21, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Eckhardt Horst Patelschick,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung, Vertrieb und Service von Fahrzeugen und Geräten im Bereich Elektromobilität etc.
ist am 29.10.2026, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 986/26
Amtsgericht Bochum, 29.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15717 eingetragenen D & W emobility GmbH, Dückerweg 21, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Eckhardt Horst Patelschick,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung, Vertrieb und Service von Fahrzeugen und Geräten im Bereich Elektromobilität etc.
ist am 29.10.2026, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 986/26
Amtsgericht Bochum, 29.10.2026