Forderungsprüfung

Cheyenne Betriebs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Hamm

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Cheyenne Betriebs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2026, Aktenzeichen 260 IN 1/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 1/24
Registerbezug
Hamm, HRB 7170
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.03.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb der Erlebnisgastronomie Cheyenne.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 1/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7170 eingetragenen Cheyenne Betriebs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Max-Heinhold-Straße 97, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Paul Lepper, Max-Heinhold-Straße 97, 59073 Hamm

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 11 - 13) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

260 IN 1/24
Amtsgericht Dortmund, 23.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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