Masseunzulänglichkeit

Cheyenne Betriebs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Hamm

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Cheyenne Betriebs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2024, Aktenzeichen 260 IN 1/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 1/24
Registerbezug
Hamm, HRB 7170
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.06.2024
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb der Erlebnisgastronomie Cheyenne.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 1/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7170 eingetragenen Cheyenne Betriebs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Max-Heinhold-Straße 97, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Paul Lepper, Max-Heinhold-Straße 97, 59073 Hamm

ist am 23.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

260 IN 1/24
Amtsgericht Dortmund, 04.06.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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