Insolvenzplan
Schneider, Axel
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Schneider, Axel eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 257 IN 34/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 34/26
- Registerbezug
- Hamm, HRA 4355
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 34/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Axel Schneider, geboren am 11.09.1978, Papenweg 2, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4355 eingetragenen Firma Inhaber der Dr. Schneider Apotheken e. K.
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Mittwoch, 25.11.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
257 IN 34/26
Amtsgericht Dortmund, 06.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Axel Schneider, geboren am 11.09.1978, Papenweg 2, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4355 eingetragenen Firma Inhaber der Dr. Schneider Apotheken e. K.
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Mittwoch, 25.11.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
257 IN 34/26
Amtsgericht Dortmund, 06.11.2026