Sicherungsmaßnahme

Chamaeleo EventSupport GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Chamaeleo EventSupport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2025, Aktenzeichen 810 IN 1422/25 C-2-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1422/25 C-2-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 107935
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
30.09.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Philip Konen
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betrieb einer Personalagentur im Gastronomiebereich. Weitere Dienstleistungen werden angeboten in den Bereichen Vertrieb von Textilien, KFZ-Aufbereitung und Verleih von Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1422/25 C-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Chamaeleo EventSupport GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 70, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107935), vertr. d.: 1. Kenan Dizdarevic, (Geschäftsführer), 2. Susanne Schmidt-Dizdarevic, (Geschäftsführerin), ist am 30.09.2025 um 15:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten