Forderungsprüfung
Chamaeleo EventSupport GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Chamaeleo EventSupport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 1422/25 C-2-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1422/25 C-2-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 107935
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer Personalagentur im Gastronomiebereich. Weitere Dienstleistungen werden angeboten in den Bereichen Vertrieb von Textilien, KFZ-Aufbereitung und Verleih von Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Veröffentlichungstext
810 IN 1422/25 C-2-9 In dem Insolvenzverfahren Chamaeleo EventSupport GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 70, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107935),
vertreten durch:
1. Kenan Dizdarevic, Plauen, (Geschäftsführer),
2. Susanne Schmidt-Dizdarevic, Plauen, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 23.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 03.09.2026
vertreten durch:
1. Kenan Dizdarevic, Plauen, (Geschäftsführer),
2. Susanne Schmidt-Dizdarevic, Plauen, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 23.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 03.09.2026