Forderungsprüfung
bio.logis Genomic Healthcare GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur bio.logis Genomic Healthcare GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.05.2022, Aktenzeichen 810 IN 1084/20 B-5-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1084/20 B-5-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97943
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 18.05.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 29.259 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Halten und Verwalten von Tochtergesellschaften und Beteiligungen an Unternehmen die genetische Informationen zum Erhalt, zur Verbesserung der Gesundheit und zu diagnostischen Zwecken aufbereiten und für gesunde Klienten, Patienten und Ärzte nutzbar machen und /oder Praxisdienstleistungen erbringen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu …
Veröffentlichungstext
810 IN 1084/20 B-5-9 - In dem Insolvenzverfahren bio.logis Genomic Healthcare GmbH, Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97943),
vertreten durch:
Prof. Dr. Daniela Steinberger, Bachforellenweg 18, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 27.06.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.07.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.05.2022
vertreten durch:
Prof. Dr. Daniela Steinberger, Bachforellenweg 18, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 27.06.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.07.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.05.2022