Forderungsprüfung
BIMS Generalübernehmer GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur BIMS Generalübernehmer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.01.2026, Aktenzeichen 36b IN 1237/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 1237/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 211166
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 27.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Errichtung von Gebäuden ohne eine eigene Bautätigkeit als Generalübernehmer, unter anderem "Am Jungfernsee" in Potsdam.
Veröffentlichungstext
36b IN 1237/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BIMS Generalübernehmer GmbH, Ballenstedter Straße 16a, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer ,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211166 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.01.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 26.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.02.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BIMS Generalübernehmer GmbH, Ballenstedter Straße 16a, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer ,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211166 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.01.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 26.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.02.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.01.2026