Forderungsprüfung
BIMS Generalübernehmer GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur BIMS Generalübernehmer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2025, Aktenzeichen 36b IN 1237/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 1237/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 211166
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 16.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Errichtung von Gebäuden ohne eine eigene Bautätigkeit als Generalübernehmer, unter anderem "Am Jungfernsee" in Potsdam.
Veröffentlichungstext
36b IN 1237/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BIMS Generalübernehmer GmbH, Ballenstedter Straße 16a, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211166 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.12.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 15.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31 bis 34 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BIMS Generalübernehmer GmbH, Ballenstedter Straße 16a, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 211166 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.12.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 15.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31 bis 34 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.12.2025