Forderungsprüfung
BGV Verwaltungs-GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur BGV Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 36b IN 4420/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 4420/14
- Registerbezug
- Berlin, HRB 121822
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Einzel- und Großhandel mit Waren aller Art sowie Verwaltung von eigenen Vermögen; ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
36b IN 4420/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BGV Verwaltungs-GmbH, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 121822
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.11.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 03.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 bis 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BGV Verwaltungs-GmbH, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 121822
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.11.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 03.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 bis 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.11.2026