Forderungsprüfung

beyounic GmbH

Bad Wünnenberg

Das Amtsgericht Paderborn hat zur beyounic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen 97 IN 126/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 126/25
Registerbezug
Paderborn, HRB 16258
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung und Betrieb einer webbasierten Plattform zur Produktion und Vermarktung von individualisierten Geschenk- und Merchandisingprodukten, Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Lizenzen und Lizenzprodukten sowie Produktion von und Handel mit Werbeprodukten. Die Gesellschaft stellt Teile ihrer Leistungen Dritten als Dienstleistung zur Verfügung und tritt damit als Mittler auf.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 126/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16258 eingetragenen beyounic GmbH, Nordstr. 27, 33181 Bad Wünnenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schleder, Im Siefen 20, 53639 Königswinter

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
11.09.2026.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
97 IN 126/25
Amtsgericht Paderborn, 31.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Forderungsprüfung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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