Abweisung mangels Masse

SI Ventures GmbH

Bad Wünnenberg

Das Amtsgericht Paderborn hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der SI Ventures GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 97 IN 282/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 282/26
Registerbezug
Paderborn, HRB 14660
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Halten von Geschäftsanteilen an E-Commerce-Firmen sowie Finanzierung, Aufbau und Förderung von Startups und Geschäftsideen.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 282/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14660 eingetragenen SI Ventures GmbH, Nordstr. 27, 33181 Bad Wünnenberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Benedikt Schäfer, Zum Schlankerberg 28, 33181 Bad Wünnenberg und Herrn Jan Schäfer, Zum Schlankerberg 28, 33181 Bad Wünnenberg

ist der am 03.08.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 28.07.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 05.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Paderborn, 05.11.2026
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