Sicherungsmaßnahme
ETON Soundsysteme GmbH
Delbrück
Das Amtsgericht Paderborn hat zur ETON Soundsysteme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 97 IN 379/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 97 IN 379/26
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 15859
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Martin Mucha
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 844.449,67 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und Vertrieb von Lautsprechern und anderen akustischen und elektronischen Geräten für Industriekunden und Handel
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 379/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15859 eingetragenen ETON Soundsysteme GmbH, Bösendamm 11, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Dieter Frers, Johannesstraße 6, 33129 Delbrück
ist am 06.11.2026, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Martin Mucha, Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 379/26
Amtsgericht Paderborn, 06.11.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15859 eingetragenen ETON Soundsysteme GmbH, Bösendamm 11, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Dieter Frers, Johannesstraße 6, 33129 Delbrück
ist am 06.11.2026, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Martin Mucha, Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 379/26
Amtsgericht Paderborn, 06.11.2026