Aufhebung des Verfahrens
Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF
Gifhorn
Das Amtsgericht Gifhorn hat zur Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 35 IN 167/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 167/25
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 101742
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Gifhorn
Beschluss
35 IN 167/25
25.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742),
vertreten durch:
1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Walterscheid, Walterscheid RA-Ges. f. Restrukturierung mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,
wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO mit Wirkung zum 30.09.2026, 24.00 Uhr aufgehoben.
G r ü n d e:
Nachdem der Beschluss vom 16.07.2026, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter und die Schuldnerin angezeigt haben, dass die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet ist und für nicht fällige Masseansprüche ein tragfähiger Finanzplan vorgelegt wurde, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.
Dr. Wiedemann
Richterin am Amtsgericht
Gifhorn
Beschluss
35 IN 167/25
25.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742),
vertreten durch:
1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Walterscheid, Walterscheid RA-Ges. f. Restrukturierung mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,
wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO mit Wirkung zum 30.09.2026, 24.00 Uhr aufgehoben.
G r ü n d e:
Nachdem der Beschluss vom 16.07.2026, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter und die Schuldnerin angezeigt haben, dass die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet ist und für nicht fällige Masseansprüche ein tragfähiger Finanzplan vorgelegt wurde, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.
Dr. Wiedemann
Richterin am Amtsgericht