Insolvenzbekanntmachung

BIOFARMA UG (haftungsbeschränkt)

Burgdorf

Das Amtsgericht Gifhorn hat zur BIOFARMA UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 35 IN 219/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 219/26
Registerbezug
Hildesheim, HRB 209110
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Erzeugung und der Vertrieb von Produkten für die biologische Kanalreinigung und der Vertrieb von Maschinen für die Verarbeitung von kommunalen Klärschlamm. Import und Export von Produkten für die biologische Kanalreinigung und von Maschinen für die Verarbeitung von Klärschlamm.

Veröffentlichungstext

35 IN 219/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BIOFARMA UG (haftungsbeschränkt), Sprosserweg 10, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 209110), vertr. d.: Andreas Martin Kackl, (Geschäftsführer),

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Gifhorn eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn an.

Amtsgericht Gifhorn, 04.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
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