Insolvenzplan
Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF
Gifhorn
Das Amtsgericht Gifhorn hat zur Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2026, Aktenzeichen 35 IN 167/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 167/25
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 101742
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 30.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 16.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 118, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Gifhorn, 29.06.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 16.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 118, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Gifhorn, 29.06.2026