Forderungsprüfung

Baas Wolves GmbH

Oberderdingen

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Baas Wolves GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 60 IN 177/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 177/24
Registerbezug
Mannheim, HRB 735493
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten bei anderen Unternehmen sowie der Handel mit Wertpapieren.

Veröffentlichungstext

60 IN 177/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Baas Wolves GmbH
vormals: An der Winterhälde 23
75038 Oberderdingen
vertreten durch den Geschäftsführer Simon Baas
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 735493

- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 113-230018-1

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 08.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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