Sicherungsmaßnahme
Azur Warehouse GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Azur Warehouse GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.12.2025, Aktenzeichen 810 IN 1889/25 A-2-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1889/25 A-2-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 127028
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 27.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Nicolai Fischer
White & Case LLP - Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, insbesondere an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1889/25 A-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Azur Warehouse GmbH, c/o ECM Equity Capital Management GmbH, Taunusanlage 18, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127028), vertr. d.: 1. Axel Eichmeyer, (Geschäftsführer), 2. Florian Kähler, (Geschäftsführer), ist am 22.12.2025 um 10:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.12.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.12.2025