Sicherungsmaßnahme

Azur Warehouse GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Azur Warehouse GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.01.2026, Aktenzeichen 810 IN 1889/25 A-2-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1889/25 A-2-7
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 127028
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
26.01.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, insbesondere an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Frankfurt am Main
09.01.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1889/25 A-12-

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Azur Warehouse GmbH, c/o ECM Equity Capital Management GmbH,
Taunusanlage 18, 60325 Frankfurt am Main
(AG Frankfurt am Main, HRB 127028),
vertreten durch:
Julian Maximilian Schubert, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Maximilian Seidel-Hacker, Kasernenstraße 43-45, 40213 Düsseldorf,

wird der Beschluss vom 22.12.2025 (Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung u.a.) hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:

Statt

" vertreten durch:
1. Axel Eichmeyer, (Geschäftsführer),
2. Florian Kähler, (Geschäftsführer),"

muss es richtig heißen:

"vertreten durch:
Julian Maximilian Schubert, (Geschäftsführer),"

G r ü n d e :

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit.

Die Herren Florian Kähler und Axel Eichmeyer hatten ihr Geschäftsführeramt bereits mit Wirkung zum 19. Dezember 2025 niedergelegt; mit Gesellschafterbeschluss vom gleichen Tage wurde Herr Julian Maximilian Schubert als neuer Geschäftsführer der
Antragstellerin bestellt. Dies war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht bekannt.

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
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