Aufhebung des Verfahrens
Gunter Langwieler CNC Dreh- und Bearbeitungstechnik GmbH
Gevelsberg
Das Amtsgericht Hagen hat zur Gunter Langwieler CNC Dreh- und Bearbeitungstechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 103 IN 122/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 122/26
- Registerbezug
- Hagen, HRB 6695
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. jur. Frank Kebekus
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion von Komponenten für Stoßdämpfer. Die Gesellschaft darf andere im Maschinenbau tätige Unternehmen übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten oder aufheben. Der Geschäftszweck kann jederzeit durch Gesellschafterbeschluss, der mit einfacher Mehrheit zu fassen ist, erweitert werden.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 122/26
103 IN 122/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6695 eingetragenen Gunter Langwieler CNC Dreh- und Bearbeitungstechnik GmbH, Kölner Str. 25, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Komossa, Am Jägerhaus 7, 58285 Gevelsberg
Insolvenzverwalter: Dr. jur. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hagen, 03.11.2026 Amtsgericht
Fritzsche Rechtspfleger
-
103 IN 122/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6695 eingetragenen Gunter Langwieler CNC Dreh- und Bearbeitungstechnik GmbH, Kölner Str. 25, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Komossa, Am Jägerhaus 7, 58285 Gevelsberg
Insolvenzverwalter: Dr. jur. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hagen, 03.11.2026 Amtsgericht
Fritzsche Rechtspfleger
-