Sicherungsmaßnahme

AutoHaus Egler & Koch GmbH

Kirkel

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur AutoHaus Egler & Koch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.02.2019, Aktenzeichen 116 IN 1/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
116 IN 1/19
Registerbezug
Saarbrücken, HRB HRB 3717
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
22.02.2019
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Jochen Eisenbeis
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3717
eingetragenen AutoHaus Egler & Koch GmbH, Auf der Windschnorr 45, 66459 Kirkel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Egler, Auf der
Windschnorr 45, 66459 Kirkel Geschäftszweig: Der Handel mit Kfz und Zubehör
sowie der Betrieb einer Kfz-Werkstatt

ist am 22.02.2019, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis,
Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken bestellt.

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

116 IN 1/19
Amtsgericht Saarbrücken, 22.02.2019

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Aufhebung des Verfahrens
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Forderungsprüfung
  15. Eröffnung des Verfahrens
  16. Sicherungsmaßnahme