Sicherungsmaßnahme
AutoHaus Egler & Koch GmbH
Kirkel
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur AutoHaus Egler & Koch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.02.2019, Aktenzeichen 116 IN 1/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 1/19
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB HRB 3717
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 22.02.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Jochen Eisenbeis
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3717
eingetragenen AutoHaus Egler & Koch GmbH, Auf der Windschnorr 45, 66459 Kirkel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Egler, Auf der
Windschnorr 45, 66459 Kirkel Geschäftszweig: Der Handel mit Kfz und Zubehör
sowie der Betrieb einer Kfz-Werkstatt
ist am 22.02.2019, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis,
Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
116 IN 1/19
Amtsgericht Saarbrücken, 22.02.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3717
eingetragenen AutoHaus Egler & Koch GmbH, Auf der Windschnorr 45, 66459 Kirkel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Egler, Auf der
Windschnorr 45, 66459 Kirkel Geschäftszweig: Der Handel mit Kfz und Zubehör
sowie der Betrieb einer Kfz-Werkstatt
ist am 22.02.2019, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis,
Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
116 IN 1/19
Amtsgericht Saarbrücken, 22.02.2019
Verfahrensverlauf
- Verteilungsverzeichnis
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Aufhebung des Verfahrens
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme