Insolvenzbekanntmachung

AutoHaus Egler & Koch GmbH

Kirkel

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur AutoHaus Egler & Koch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.02.2020, Aktenzeichen 116 IN 1/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
116 IN 1/19
Registerbezug
Saarbrücken, HRB HRB 3717
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
14.02.2020
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3717
eingetragenen AutoHaus Egler & Koch GmbH, Auf der Windschnorr 45, 66459 Kirkel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Egler, Auf der
Windschnorr 45, 66459 Kirkel

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Johannes P. K. Friedrich, Millerstraße 2, 66538 Neunkirchen

wird Termin für eine Gläubigerversammlung

zur Beschlussfassung über

die Zustimmung zu dem zwischen dem Insolvenzverwalter und Frau Julia Schuhmann
geschlossenen Kaufvertrag (Blatt 334 bis 342 GA)

bestimmt auf

Donnerstag, 05.03.2020, 13:50 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße
2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind.

Sie muss binnen zwei Wochen schriftlich in deutscher Sprache bei dem
Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der
Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt,
sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn
der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

116 IN 1/19
Amtsgericht Saarbrücken, 14.02.2020

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Aufhebung des Verfahrens
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Forderungsprüfung
  15. Eröffnung des Verfahrens
  16. Sicherungsmaßnahme