Insolvenzbekanntmachung

AutoHaus Egler & Koch GmbH

Kirkel

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur AutoHaus Egler & Koch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.06.2022, Aktenzeichen 116 IN 1/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
116 IN 1/19
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 3717
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
27.06.2022
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3717 eingetragenen AutoHaus Egler & Koch GmbH, Auf der Windschnorr 45, 66459 Kirkel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Egler, Auf der Windschnorr 45, 66459 Kirkel

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Johannes P. K. Friedrich, Millerstraße 2, 66538 Neunkirchen

wird Termin für eine Gläubigerversammlung mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Die Gläubigerversammlung stimmt der Klageerhebung gegen den Geschäftsführer, Herrn Egler, wegen bestehender Ansprüche in Höhe von 112.521,08 € zu.

bestimmt auf

Donnerstag, 14.07.2022, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

116 IN 1/19
Amtsgericht Saarbrücken, 24.06.2022

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Aufhebung des Verfahrens
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Forderungsprüfung
  15. Eröffnung des Verfahrens
  16. Sicherungsmaßnahme